Föhr Emrich Fachanwälte Karlstraße 3 88045 Friedrichshafen |
|
07541-9532-0 |
|
info@foehremrich.de |
Betriebsvermögen ist bei der Erbschaftsteuer begünstigt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erbe das Betriebsvermögen zumindest fünf Jahre lang nicht veräußert. Wenn aber der Erbe innerhalb dieser Frist stirbt, stellt sich die Frage, ob damit auch die Behaltensfrist aus dem ersten Erbfall endet und ein Verkauf durch die Folgeerben keinen Wegfall der Steuerverschonung aus dem ursprünglichen Erbfall zur Folge hat. Das Gesetz sieht den Wegfall nur bei einem Verkauf durch den Erwerber (also Erbe oder Beschenkter) vor. Dennoch ist das Finanzgericht Münster der Ansicht, dass die Fünfjahresfrist auch nach dem Tod des Erben weiterläuft und ein Verkauf somit weiterhin steuerschädlich ist. Gegen das Urteil ist allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden, weil es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.