Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet, so kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen, insbesondere, wenn es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens erforderlich ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2017
Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil die Gefahr besteht, dass er sich auf Grund einer psychischen Krankheit selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder, wenn eine Untersuchung des Gesundheitszustands zur Abwendung eines gesundheitlichen Schadens erforderlich ist und eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist und die Maßnahme ohne die Unterbringung nicht durchgeführt werden kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2017
Die Abstammung ist die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung kraft Gesetzes.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2017
In einem Betreuungsverfahren werden umfassendere Ermittlungen nur weiter durchgeführt, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.09.2017
Ein Rechtsanwalt kann nicht zum Mitvormund für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Asylverfahrens bestellt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.09.2017
Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter eines Volljährigen, der für seine eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen kann und damit einer Betreuung bedarf.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.09.2017
Großeltern können Kindergeld erhalten, wenn das Enkelkind zusammen mit der Mutter in dem Haushalt der Großeltern lebt.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2017
Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann nur im Versorgungsausgleich erfolgen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.08.2017
Entscheidet das Familiengericht rechtskräftig über den Versorgungsausgleich und leistet der Versorgungsträger innerhalb einer bisher bestehenden Leistungspflicht an die bisher berechtigte Person, so ist er für eine Übergangszeit gegenüber der nunmehr auch berechtigten Person von der Leistungspflicht befreit.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.08.2017
Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können zum einen der Vater jeweils von Mutter und Kind, die Mutter jeweils von Vater und Kind und das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 15.08.2017
 
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