Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Wollen die Eltern ihr Kind zunächst konfessionslos erziehen und dem Kind später die Möglichkeit geben, sich selbstständig die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession auszusuchen, so ist es auch unter solchen Umständen für das Kind nicht schädlich, wenn es am Religionsunterricht der Grundschule und an Schulgottesdiensten teilnimmt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 18.04.2013
Ein geschiedener Ehegatte ist seinem Ex-Ehegatten nicht zur Auskunft über seine Vermögensverhältnisse verpflichtet, wenn er seinem volljährigen Kind aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt leistet und gegenüber den Ex-Ehepartner keine familienrechtlichen Ausgleichsansprüche verfolgt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.04.2013
Ein vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist noch nicht desalb Sittenwidrig, weil er eine einseitige Lastenverteilung beinhaltet.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 11.04.2013
Studierende Eltern dürfen ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres selbst betreuen, ohne das ihnen eine Anspruch auf Hartz IV verwehrt werden kann.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 04.04.2013
Ist zu besorgen, dass die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen vereitelt oder wesentlich erschwert wird, so kann das zuständige Gericht einen dinglichen Arrest zur Sicherung der Zwangsvollstreckung verhängen.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.03.2013
Eine Volljährigenadoption kann bei einem geringen Altersunterschied zwischen dem Annehmenden und dem zu Adoptierenden nur in begründeten Sonderfällen akzeptiert werden und dabei gewichtige Gründe vorliegen, die für das Bestehen eines Familienbandes sprechen.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.03.2013
Stürzt ein pflegender Angehöriger beim Geld abheben vom Konto des Pflegebedürftigen steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Landesozialgericht Bayern, Urteil vom 27.03.2013
Eine Volljährige, die ihre Ausgildung aufgrund einer Schwangerschaft abbricht und die Betreuung ihres Kleinkindes übernimmt, ist gegenüber ihren Eltern weiterhin unterhaltsberechtigt, wenn sie von dem Vater des gemeinsamen Kindes keinen Betreuungsunterhalt erlangen kann und ihr eine Erwerbstätigkeit aufgrund der Kindesbetreuung nicht möglich ist.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 26.03.2013
Macht ein unter Betreuung stehender falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen und veranlasst so, dass die Vergütung des Betreuers aus der Staatskasse gezahlt wird, so müssen etwaige deliktische Ansprüche der Staatskasse gegen den Betreuten in einem zivilrechtlichen Verfahren geprüft werden.
Landgericht Kassel, Urteil vom 22.03.2013
Das Gericht verletzt den Anspruch eines Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es ein erhebliches Beweisangebot eines Prozessbeteiligten nicht berücksichtigt und dieses Vorgehen auch nicht mit den Bestimmungen des Prozessrechts gerechtfertigt ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.03.2013
 
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