Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Muss nach einem Tod der allein sorgeberechtigten Kindesmutter eine Entscheidung darüber getroffen werden, wo das Kind in Zukunft leben wird und auf wen die Vormundschaft über das Kind übertragen wird, so sind die Grundrechtspositionen des Kindes gegen die Grundrechtspositionen des nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Vaters abzuwägen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 09.01.2012
Will ein Unterhaltspflichtiger einen Vergleich betreffend des zu zahlenden Unterhalts abändern, so ist ein Abänderungsverfahren nur zulässig, wenn der Unterhaltsverpflichtete Umstände geltend machen kann, die eine Abänderung des Titels wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.01.2012
Grundsätzlich sind Einwendungen gegen Unterhaltsleistungen im vereinfachten Verfahren mittels eines Formulars über die Leistungsfähigkeit anzugeben.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.12.2011
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem zu gewähren, der ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht darlegen kann, so dass das Grundbuchamt von der Verfolgung berechtigter Interessen überzeugt ist.
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 23.12.2011
Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2011
Für die Bestimmung des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes kommt es auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Kindes an.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 15.12.2011
Entstehen einem Unterhaltspflichtigen durch eine Wiederverheiratung neue Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem neuen Ehegatten, so kann dies als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2011
Nicht miteinander verheirateten Eltern kann das gemeinsame Sorgerecht übertragen werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01.12.2011
Wird die Ergänzungspflegschaft des Jugendamtes in einer Angelegenheit der Vermögenssorge angeordnet, so kann die Anordnung der Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt nicht gesondert angegriffen werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2011
Eine anwaltliche Vertretung ist in Abstammungssachen nicht vorgeschrieben.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 17.11.2011
 
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