Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Liegt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit auf Grund der Pflicht zur Leistung von Minderjährigenunterhalt vor, so genügt der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht, wenn er einer bloß öffentlich geförderten Beschäftigung nachgeht.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 15.02.2011
Ist einer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht zur Einleitung und Durchführung der Erziehung und Gesundheitsfürsorge wegen einer Kindeswohlgefährdung entzogen worden, so sind diese Maßnahmen wieder aufzuheben, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt und eine tatsächliche Änderung in den Lebensumständen der Mutter eingetreten ist.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 15.02.2011
Der BGH hat eine Bestellung eines Betreuers gegen den Willen eines Volljährigen für unzulässig erklärt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2011
Eine freiberufliche Zahnarztpraxis ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2011
Bei der Entscheidung über die Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an einen Elternteil ist vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.02.2011
In dem zu Entscheidenden Sachverhalt ging es um die Forderung einer Frau gegen ihren ehemaligen Ehegatten auf hälftige Tilgung eines Darlehens.
Oberlandesgericht, Urteil vom 08.02.2011
Ein Eingriff in wesentliche Teilbereiche des Elternrechts ist unbedingt erforderlich, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und dies auf ein Fehlverhalten der Eltern und ein gravierendes Erziehungsversagen schließen lässt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.02.2011
Erteilt ein Rechtsanwalt wegen Ehescheidung und Folgesachen Beratungshilfe hinsichtlich Sorgerecht, Umgang, Hausratszuteilung und vermögensrechtlicher Regelungen, so sind darin nach dem OLG Dresden mehrere selbstständig abrechnungsfähige Angelegenheiten zu sehen.
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 07.02.2011
Wird ein Ehevertrag im Zuge der gerichtlichen Ausübungskontrolle aufgrund einer evident einseitigen und unzumutbaren Lastenverteilung für unwirksam erklärt, so ist eine Anpassung nach den Grundsätzen des neuen Unterhaltsrechts vorzunehmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.02.2011
Gehören zunächst beide Elternteile der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas an und wird ein Elternteil aufgrund der Eingehung einer neuen Partnerschaft aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen, so kann unter Umständen das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden und nur einem Elternteil zugewiesen werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.01.2011
 
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